Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision der Friedhofgesetzgebung

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur Totalrevision der Friedhofgesetzgebung Stellung zu nehmen.

Die SVP Stadt Bern anerkennt, dass die Stadt Bern ihre Bestattungs- und Friedhofsordnung regelmässig überprüfen und den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung anpassen muss. Friedhöfe sind Orte von hoher symbolischer und kultureller Bedeutung. Sie sind nicht nur für die Trauerbewältigung von Hinterbliebenen zentral, sondern stehen auch für eine lange gewachsene Tradition des respektvollen Umgangs mit Verstorbenen. Entsprechend soll jede Revision mit der nötigen Sensibilität erfolgen, damit die Balance zwischen Tradition, neuen gesellschaftlichen Wünschen und den praktischen Möglichkeiten der Verwaltung gewahrt bleibt.

Wir begrüssen, dass die geplante Revision weitgehend gebührenneutral umgesetzt werden soll. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass gewisse Gebühren sogar gesenkt oder gestrichen werden. Gerade in einem Bereich, der für Angehörige ohnehin mit hoher emotionaler Belastung verbunden ist, ist es richtig, die finanzielle Hürde nicht unnötig zu erhöhen. Dennoch erwarten wir, dass allfällige Mehrkosten durch neue Bestattungsformen transparent ausgewiesen werden. Zusätzliche Aufwendungen dürfen nicht im Rahmen von Quersubventionierungen oder versteckten Anpassungen später auf alle Nutzerinnen und Nutzer abgewälzt werden. Der Grundsatz der Kostentransparenz muss konsequent eingehalten werden.

Ein zentrales Element der Revision ist die Einführung eines Grabfelds für die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich ein Teil der Bevölkerung eine solche Möglichkeit wünscht. Grundsätzlich erachtet es die SVP als richtig, wenn die Stadt auf veränderte gesellschaftliche Realitäten eingeht, sofern dies als freiwillige Option geschieht und nicht zu einer Verdrängung traditioneller Bestattungsformen führt. Entscheidend ist für uns, dass diese neue Bestattungsmöglichkeit nicht den Eindruck einer neuen Norm erweckt. Friedhöfe haben eine tiefe kulturelle und historische Verankerung, und für die Mehrheit der Bevölkerung stehen weiterhin klassische Bestattungsformen im Vordergrund. Die neue Variante soll deshalb ausdrücklich als Ergänzung verstanden werden.

Darüber hinaus verlangt die SVP klare Qualitäts- und Hygienestandards. Gerade bei kombinierten Bestattungen von Mensch und Tier muss sichergestellt sein, dass die Grabstätten den geltenden gesundheitlichen Vorschriften entsprechen, optisch würdevoll gestaltet sind und sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen. Auch die Pflege und der Unterhalt solcher Grabfelder müssen geregelt werden, damit es nicht zu Konflikten mit benachbarten Grabstätten oder unterschiedlichen Erwartungen von Angehörigen kommt.

Wir weisen zudem darauf hin, dass jede Gesetzesänderung praxistauglich umgesetzt werden muss. Ein reibungsloser Ablauf im Bestattungswesen ist für Angehörige und Verwaltung gleichermassen von grosser Bedeutung. Deshalb ist es notwendig, dass die Verwaltung frühzeitig klare Übergangsregelungen erlässt und sowohl die Bestattungsunternehmen als auch die Bevölkerung umfassend informiert. Nur so lässt sich vermeiden, dass es zu Unsicherheiten oder Verzögerungen in einem ohnehin sehr sensiblen Bereich kommt.

Besonders kritisch beurteilen wir Art. 12 der neuen Friedhofgesetzgebung, wonach künftig der Gemeinderat alleinig über die Aufhebung von Friedhöfen entscheiden kann. Die SVP Stadt Bern hält dies für problematisch, da Friedhöfe sowohl aus kultureller, historischer als auch sozialer Sicht besondere Bedeutung für die Bevölkerung haben. Eine so weitreichende Entscheidung sollte nicht einseitig durch den Gemeinderat getroffen werden können, sondern unter Einbezug der betroffenen Quartiere, der Bevölkerung und gegebenenfalls des Stadtrates in einem transparenten Verfahren erfolgen. Die alleinige Kompetenz des Gemeinderats untergräbt demokratische Mitwirkungsrechte und kann zu Konflikten mit Bürgerinnen und Bürgern führen, die direkt von einer Aufhebung betroffen sind. Daher muss bei jeder Friedhofsaufhebung weiterhin das Volk entscheiden können, wie dies beispielsweise bei der vor einigen Jahren geplanten Aufhebung des Friedhofs Bümpliz von zentraler Bedeutung war.

Die SVP Stadt Bern ist der Ansicht, dass die Totalrevision trotz neuer Elemente die grundlegenden Werte von Würde, Tradition und Verlässlichkeit bewahren muss. Friedhöfe dürfen nicht zu Experimentierfeldern werden, sondern müssen Orte des Respekts und der Besinnung bleiben. Innovation ist nur dann sinnvoll, wenn sie klar eingegrenzt, finanziell tragbar und kulturell verträglich ist.

Zusammenfassend unterstützen wir die Stossrichtung der Revision, insbesondere die Gebührenneutralität, die klare Strukturierung der Friedhofsordnung und die Möglichkeit, zusätzliche Bedürfnisse der Bevölkerung abzudecken. Gleichzeitig fordern wir, dass der Respekt vor der Tradition, die Transparenz in der Finanzierung, die Praktikabilität der Umsetzung und die Berücksichtigung demokratischer Mitwirkungsrechte jederzeit gewährleistet bleiben. Nur so kann die Stadt Bern eine Friedhofgesetzgebung schaffen, die sowohl heutigen wie auch künftigen Generationen gerecht wird.

Freundliche Grüsse
Thomas Fuchs, Präsident SVP Stadt Bern

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Kontakt

Schweizerische Volkspartei
Sektion Stadt Bern

Thomas Fuchs, Präsident

3000 Bern
Tel.: +41 31 981 34 40
E-Mail: info@svp-stadt-bern.ch

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