SVP gewinnt erneut gegen Stadt Bern – auch Verwaltungsgericht stoppt rechtswidrige Überbrückungshilfe

Zweite Niederlage für den Berner Gemeinderat: Nachdem bereits die zuständige Regierungsstatthalterin die Beschwerde gegen die sogenannte Überbrückungshilfe gutgeheissen hatte, weist nun auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in seinem neuesten Urteil die Beschwerde der Stadt Bern vollständig ab.
Die SVP hatte sich gegen die Weiterführung und Aufstockung der städtischen Überbrückungshilfe gewehrt. Im Zentrum der Kritik stand nicht die Hilfe für Menschen in Not, sondern die Schaffung eines parallelen Unterstützungssystems ausserhalb der regulären Sozialhilfe und der damit verbundenen gesetzlichen Meldepflicht. Davon profitieren konnten insbesondere auch Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Das Verwaltungsgericht bestätigt nun die wesentlichen Punkte des vorinstanzlichen Entscheids. Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich demnach um Sozialhilfe im Sinne des Ausländerrechts. Der Bezug unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Meldepflicht gegenüber den Ausländerbehörden. Dass die Unterstützung begrenzt ist und über eine Drittorganisation ausbezahlt wird, ändert daran nichts.
Besonders deutlich fällt das Urteil zur Umgehung dieser Meldepflicht aus. Das Verwaltungsgericht bezeichnet das gewählte Modell als „rechtswidrige Umgehung des übergeordneten Rechts“. Die bundesrechtliche Meldepflicht werde vereitelt beziehungsweise erschwert.
Auch bei Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel findet das Gericht klare Worte. Für weitergehende Unterstützungsleistungen fehlt der Stadt in bestimmten Fällen bereits die Kompetenz. Zudem könne die Überbrückungshilfe einen vom Gesetzgeber unerwünschten „Anreiz zur Fortsetzung des rechtswidrigen Aufenthalts“ schaffen.
„Die Stadt wollte mit einer eigenen Sonderlösung klare bundesrechtliche Vorgaben umgehen. Zwei Instanzen haben ihr nun unmissverständlich die Grenzen aufgezeigt.“ sagt SVP-Stadtrat Janosch Weyermann.
Ebenfalls rechtswidrig ist die vom Gemeinderat beschlossene Entnahme von 60’000 Franken aus dem städtischen Hilfsfonds zur Finanzierung der Überbrückungshilfe.
„Zwei Instanzen, zwei klare Entscheide. Der Gemeinderat ist mit seiner Sonderlösung erneut gescheitert. Das Verwaltungsgericht bestätigt, dass bundesrechtliche Vorgaben nicht mit einem städtischen Parallelmodell umgangen werden können. Wir erwarten, dass der Gemeinderat dieses deutliche Urteil nun akzeptiert und auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet.“ sagt Parteipräsident Thomas Fuchs.
Für die SVP Stadt Bern zeigt das Urteil einmal mehr: Auch gut gemeinte Sozialpolitik muss sich an geltendes Recht halten. Der Gemeinderat steht nicht über dem Gesetz.
SVP Stadt Bern
