Einladung zur Einreichung der städtischen Volksinitiative «Der Streichelzoo im Tierpark Dählhölzli muss bleiben!» und anschliessender kurzer Medienkonferenz beim Erlacherhof

Sehr geehrte Medienschaffende
Die SVP der Stadt Bern, die Vereinigung «Heit Sorg zu Bärn» und die Vertreter des Kirchenfeld-Brunnadern-Elfenau-Leist sowie des Bundes des Steuerzahlers und BernAktivs freuen sich, Sie am
Dienstag, den 25. Februar 2025, gegen 11.00 Uhr
beim Erlacherhof, Junkerngasse 47, 3011 Bern
zur Einreichung der städtischen Volksinitiative «Der Streichelzoo im Tierpark Dählhölzli muss bleiben!» und anschliessender kurzer Medienkonferenz einzuladen.
Medienmitteilung
- Die Initiative für den Erhalt Streichelzoo hat über 5’000 bereits beglaubigte Unterschriften gesammelt. Die Initiative dürfte somit sicher zu Stande kommen. Das Initiativkomitee dankt an dieser Stelle den vielen Bernern aus allen politischen Lagern für die grosse Unterstützung und den vielen Sammlern für den tatkräftigen erfolgreichen Einsatz für ihr grosses Engagement.
- Die SVP Stadt Bern verlangt, dass das Planungsverfahren Tierpark sistiert werden muss und nicht der Abstimmung unterbreitet wird. Zuerst muss über die Tierparkinitiative abgestimmt werden. Es gilt angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Bern unnötige Planungskosten zu vermeiden.
Das Initiativkomitee nahm erfreut zur Kenntnis, dass über 5’000 Stadtbernern sein Anliegen unterstützen. Der Streichelzoo muss erhalten werden, damit Kinder auch künftig einen Bezug zur Natur und zum Tierwohl aufbauen können. Die vorgesehene Neuplanung will den Streichelzoo zerstören. Die Initianten fordern deshalb, dass die Planung sistiert wird, bis über die Initiative befunden ist. Es ist angesichts der Finanzen unverantwortlich weiter zu planen, wenn die Stimmbürger eine Initiative zustimmen, die die vorgesehene Planung ausschliesst.
Die Initianten lehnten deshalb die aufgelegte Zonenplanänderung für den Tierpark klar ab und reichten eine Vernehmlassung dazu ein. Diese Planung ist schlichtweg nicht bewilligungsfähig. Die projektierte Zwecke können den schweren Eingriff in die Natur nicht rechtfertigen. Der vorgesehen Neuzugang von unten ist verfehlt. Der projektierte Ausbau Betriebsgebäudes mit Ausstellungszentrum, Neubau Garderoben, neuer Aufgang mit kostenpflichtigem Lift, kann angesichts der diversen umfassenden Schutzbestimmungen (Schutz der Aaretalhänge, Aareufer, Hochwasserschutz, Natur- und Heimatschutz, Raumplanung, Landschaftsschutz etc.) nicht eine Zonenänderung rechtfertigen. Das vorgesehen Aaresortenschutz-Zentrum zerstört den wertvollen Aareraum und ist nicht ortsgebunden. Die Zonenplanänderung muss in jeden Fall angepasst werden.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Als Fachexperte für telefonische Rückfragen: Bernd Schildger, Prof. Dr. med. vet.
Direktor Tierpark Dählhölzli 1997-2021.079 281 19 67